Sozialhilfe

Die Sozialhilfe-Berechnungen erfolgen einheitlich nach den
linkSKOS-Richtlinien und decken den unmittelbaren Lebensbedarf. Der errechnete Bedarf wird den gesamten Einkünften gegenübergestellt. Eine allfällige Differenz wird als Sozialhilfe ausbezahlt. Ausbildungskosten, Steuern oder Schulden werden nicht berücksichtigt.

Sozialhilfeleistungen setzen sich zusammen aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt (linkGrundbedarf - Nahrungsmittel, Kleider, Verkehrsauslagen, Ausgaben für die laufende Haushaltsführung), den Wohnkosten
(linkWohnkosten), der medizinischen Grundversorgung
(linkMedizinische Grundversorgung) und in bestimmten Fällen situationsbedingten Leistungen (linkSituationsbedingte Leistungen).
Je nach Situation kommen Leistungen mit Anreizcharakter wie Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen (linkZulagen) hinzu.

Sozialhilfebestätigung

Brauchen Sie eine Sozialhilfebestätigung? Schreiben Sie uns ein Mail mit den folgenden Angaben und Sie erhalten die Bestätigung umgehend per Post zugestellt.

notwendige Angaben:

Name, Vorname, Nationalität, Geburtsdatum, aktuelle Wohnadresse sowie die vorherige Wohnadresse

 

Räberhus
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4704 Niederbipp

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