Grundbedarf

Der Grundbedarf wird in Pauschalbeträgen ausbezahlt. Diese ermöglichen es der unterstützten Person, ihr verfügbares Einkommen selbst einzuteilen und die Verantwortung dafür zu übernehmen. Ist eine unterstützte Person dazu nicht in der Lage, trifft die zuständige Stelle geeignete Massnahmen (Budgetberatung, Pro-Rata-Auszahlungen, direkte Begleichung von anfallenden Kosten).

Der Grundbedarf beträgt ab 01.01.2024 pro Monat und Person:

 

Regulärer Grundbedarf Erwachsene
   
1 Person Fr. 1'006.00
2 Personen Fr. 1'539.00
3 Personen Fr. 1'871.00
4 Personen Fr. 2'153.00
5 Personen Fr. 2'435.00
pro weitere Person plus Fr.   204.00

 

junge Erwachsene Fr.   770.00

 


Die Pauschale für den unterstützten Haushalt enthält Kosten für Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Energie, Telefon, Reinigung, Lokalverkehr, Unterhaltung und Bildung.
Es sind dies im Detail:

 

Räberhus
Postfach 115
4704 Niederbipp

Tel. 032 633 66 00
Fax 032 633 66 06

info@rsd-niederbipp.ch