SKOS-Richtlinien

Die linkSKOS-Richtlinien definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Dabei handelt es sich um Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane des Bundes, der Kantone, der Gemeinden sowie der Organisationen der privaten Sozialhilfe.

Die SKOS-Richtlinien werden durch die kantonale Gesetzgebung und die kommunale Rechtsetzung und -sprechung verbindlich.

Die SKOS-Richtlinien können auf der Homepage der linkSKOS eingesehen werden.

 

Räberhus
Postfach 115
4704 Niederbipp

Tel. 032 633 66 00
Fax 032 633 66 06

info@rsd-niederbipp.ch