Zulagen
Leistungsbezogene Integrationszulage
Teilnehmerinnen und Teilnehmer von sozialen oder beruflichen Integrationsmassnahmen
erhalten einen Integrationszuschlag. Diese Zulage mit Anreizcharakter kann
zwischen Fr. 100.00 bis Fr. 300.00 betragen. Wer nicht kooperiert oder
die Teilnahme an einer entsprechenden Massnahme verweigert, erhält
keine Zulagen oder muss gar mit einer Kürzung der Sozialhilfe rechnen.
Einkommensfreibetrag
Einer erwerbstätigen Person, die Sozialhilfe bezieht, wird im Sinne
eines Anreizes ein Einkommensfreibetrag gewährt, damit sie gegenüber
nicht erwerbstätigen Sozialhilfebeziehenden besser gestellt ist. Im
Verhältnis zum Arbeitspensum wird ein Betrag zwischen Fr. 200.00 und
Fr. 600.00 vergütet.
Räberhus
Postfach 115
4704 Niederbipp
Tel. 032 633 66 00
Fax 032 633 66 06
info@rsd-niederbipp.ch
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