Zulagen
Leistungsbezogene Integrationszulage
Teilnehmerinnen und Teilnehmer von sozialen oder beruflichen Integrationsmassnahmen
erhalten einen Integrationszuschlag. Diese Zulage mit Anreizcharakter beträgt Fr. 100.00. Wer nicht kooperiert oder
die Teilnahme an einer entsprechenden Massnahme verweigert, erhält
keine Zulage oder muss gar mit einer Kürzung der Sozialhilfe rechnen.
Einkommensfreibetrag
Einer erwerbstätigen Person, die Sozialhilfe bezieht, wird im Sinne
eines Anreizes ein Einkommensfreibetrag gewährt, damit sie gegenüber
nicht erwerbstätigen Sozialhilfebeziehenden besser gestellt ist. Im
Verhältnis zum Arbeitspensum wird ein Betrag zwischen
Fr. 200.00 und
Fr. 600.00 vergütet.
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